Oft scheut man den Gang zum Anwalt, weil damit vermeintlich hohe Kosten verbunden sind. Gleichwohl lohnt nach unserer Erfahrung insbesondere die frühe Inanspruchnahme anwaltlicher (Beratungs-) Leistungen, weil dadurch oft weitaus höhere Kosten (etwa die eines Gerichtsprozesses) vermieden werden können.
Unsere Honorarabrechnungen erfolgen entweder nach den einschlägigen Gesetzen (hier ist vor allem das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG zu benennen) oder aber auf Grund einer mit Ihnen separat geschlossenen Honorarvereinbarung, die sich ebenfalls an gesetzlichen Vorgaben orientieren muss. Gerade bei komplizierten oder sehr umfangreichen Verfahren kann es notwendig sein, eine solche zusätzliche Vergütungsvereinbarung zu treffen. Über alle entstehenden Kosten werden Sie von uns bei Auftragserteilung aufgeklärt.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich das anwaltliche Honorar für eine Erstberatung (die entgegen mancher Vermutung leider auch nicht kostenlos ist 😞 ), die außergerichtliche Vertretung (also der Schriftwechsel mit der Gegenseite oder Behörden) sowie letztlich die gerichtliche Tätigkeit in den verschiedenen Instanzen und der Zwangsvollstreckung.
Mit Ausnahme von strafrechtlichen Angelegenheiten und Bußgeldsachen besteht bei fehlenden finanziellen Mitteln nach entsprechendem Antrag die Möglichkeit, auf Kosten der Staatskasse im Rahmen von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe die Prüfung bzw. Durchsetzung Ihrer Ansprüche vorzunehmen.
Gerne überprüfen wir auch, ob eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.
Für sämtliche Fragen zu Honorar und Abrechnung oder der Antragstellung von Beratungs-/ Prozesskostenhilfe stehen wir zur Beantwortung mit unserem Kanzleiteam gerne zur Verfügung. Zögern Sie also nicht uns diesbezüglich anzusprechen. In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen zudem die jeweils aktuellen Anträge nebst Belehrungen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe zum Herunterladen und Ausfüllen bereit.
Weitere Information zum Thema anwaltliche Gebühren finden Sie auch auf den Internetseiten unserer berufsständischen Vereinigung, der Bundesrechtsanwaltskammer.