Forderungsbeitreibung, auch Inkasso genannt, ist die Einziehung fälliger Forderungen, also die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer offenen Rechnungen gegenüber Schuldnern, die in Zahlungsverzug geraten sind. Das Ziel ist es, dass Ihre berechtigten Forderungen vom Schuldner auch tatsächlich auch bezahlt werden.
Die Forderungsbeitreibung kann in verschiedenen Phasen einsetzen, so zB in der vorgerichtlichen Phase in welcher der Schulnder per Mahnschreiben zur Zahlung der geschuldeten Forderung bewegt werden soll.
Falls die vorgerichtliche Phase erfolglos bleibt, kann durch unser Büro im Anschluss ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren eingeleitet werden.
Nach der Titulierung Ihres Anspruchs durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil ist es zur Realsierung der Forderung manchmal erforderlich die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher einzuleiten. Hier stehen dem Gläubiger dann etwa der Antrag auf Vermögensauskunft durch den Schuldner, der Erlass eines sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, die Eintragung einer Zwangshypothek oder gar der Erlass eines Haftbefehls zur Verfügung.
In allen drei Phasen der Forderungsbeitreibung / Inkasso werden Sie durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vogel kompetent beraten und bei der Geltendmachung der unterschiedlichen Rechtsbehelfe mit Augenmaß unterstützt.