Das Mietrecht als Teilgebiet des Zivilrechts ist ein sehr lebensnahes Rechtsgebiet mit hohem Konfliktpotential, sowohl für Mieter als auch Vermieter.
Die Bandbreite unserer anwaltlichen Tätigkeit erstreckt sich hier von der Erstellung und Prüfung eines Mietvertrages über die Beratung in kritischen Situationen im laufenden Mietverhältnis, wie etwa bei Mängeln und damit verbundenen Mietminderungsrechten, die jährliche Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungen, Modernisierungsvorhaben und schließlich bei Kündigung mit ihren Folgen wie die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder gar die gerichtlich angeordnete Räumung.
Zu unterscheiden ist im Weitern die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von der privaten Wohnraumvermietung.
Unsere Hilfe beschränkt sich hier nicht nur auf die streitige Problembehebung, sondern kann schon im Vorfeld viel bewirken: Konfliktvermeidung beginnt mit einem vernünftigen Mietvertrag!
In unserer Kanzlei am Marktkirchhof 17 in Quedlinburg werden Sie durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogel kompetent in Ihren (gewerbe)miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten, als Vermieter oder Mieter beraten und vertreten.