Das Verkehrsrecht beschränkt sich nicht nur auf Verkehrsunfälle, auch wenn dies bei knapp 2.500.000 polizeilich erfassten Verkehrsunfällen im Jahr 2024 in der Bundesrepublik Deutschland durchaus nahe liegt. Vielmehr umfasst das Verkehrsrecht mehrere unterschiedliche Bereiche:

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: hier geht es vordergründig um Rechtsschutz gegen Bußgeldbescheide, welche etwa ein Fahrverbot, Geldbußen oder Punkte im in Flensburg angesiedelten Verkehrszentralregister anordnen.

Verkehrsstrafrecht: als Teil des Strafrechts besteht unsere Aufgabe in Ihrer Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren oder bei Erhalt eines Strafbefehls wegen sog. Straßenverkehrsdelikten, wie etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder der klassischen Unfallflucht.

Führerscheinrecht: Beratung und Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder deren Beauflagung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Verkehrsunfallrecht: Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen (auch mit Auslandsbezug), v.a. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wie etwa Ersatz von Reparatur-, Mietwagen- und Gutachterkosten oder Nutzungsausfall gegenüber dem Unfallverursacher und der gegnerischen Haftpflichtversicherung/Vollkasko-versicherung

In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vogel in Quedlinburg werden Sie kompetent in allen den o. g. verkehrsrechtlichen Angelegenheiten betreut.