Das Verwaltungsrecht stellt - neben dem Verfassungsrecht - einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der sich mit dem Verhältnis zwischen sog. Trägern öffentlicher Gewalt (Behörde) und sog. Privatrechtssubjekten befasst. Damit sind auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger, Unternehmen und Vereine gemeint.
Sobald eine Behörde einen Bürger oder ein privates Unternehmen zu einem Handeln oder Unterlassen auffordert, geschieht dies regelmäßig auf Grundlage des Verwaltungsrechts und in der Regel durch einen Verwaltungsakt – gleichgültig, ob es sich um einen Strafzettel, eine Abrißverfügung an den Bauherrn oder oder aber um eine Stillegungsverfügung an einen Fabrikbetreiber handelt.
Ebenso sind Leistungsbegehren von Bürgern oder Unternehmen an staatliche Stellen dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, wie etwa Subventions-, Finanzhilfe- oder Förder- oder BAföG-Anträge. Das Verwaltungsrecht regelt daher den weitaus größten Teil der Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privaten Unternehmen bzw. Vereinen und dem Staat.
Der Ablauf eines Verwaltungsverfahren ist sehr formalisiert und beginnt in der Regel mit einem Verwaltungsakt der ein Leistungsgebot enthält oder aber eine Leistung auf Grund eines Antrags gewährt. Mit Zugang dieses Bescheides wird dem Bürger bzw. dem Unternehmen ein sog. Widerspruchsrecht eingeräumt, welches er innerhalb einer Frist von 1 Monat ausüben muss. Hilft die Behörde dem Widerspruch ab, endet das Verfahren in der Regel mit einem Abhilfebescheid. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, ergeht ein sog. Widerspruchsbescheid der wiederum innerhalb einer Monatsfrist einer gerichtlichen Überprüfung vor den Verwaltungsgerichten zugeführt werden kann.
Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei bei der Stellung eines Antrages, sowie der Durchführung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Im Bereich des Verwaltungsrechts ist unsere Kanzlei vor allem mit dem öffentlichen Baurecht, dem Gewerberecht, dem Abfallrecht, dem Denkmalschutz, der Wasser- und Abwasserentsorgung, dem Umweltrecht, dem Immissionsschutzrecht, dem Kommunalabgabenrecht, wie etwa Erschließungs-, Straßenbau und Kanalanschlussbeiträge, dem Fahrerlaubnisrecht, dem Gefahrenabwehrrecht und schließlich dem Schulrecht, insbesondere der Gewährung von Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft und der Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen befasst.
In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vogel in Quedlinburg werden Sie kompetent in allen Ihren verwaltunsrechtlichen Angelegenheiten als Bürger oder Unternehmen beraten und vertreten.
Sobald eine Behörde einen Bürger oder ein privates Unternehmen zu einem Handeln oder Unterlassen auffordert, geschieht dies regelmäßig auf Grundlage des Verwaltungsrechts und in der Regel durch einen Verwaltungsakt – gleichgültig, ob es sich um einen Strafzettel, eine Abrißverfügung an den Bauherrn oder oder aber um eine Stillegungsverfügung an einen Fabrikbetreiber handelt.
Ebenso sind Leistungsbegehren von Bürgern oder Unternehmen an staatliche Stellen dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, wie etwa Subventions-, Finanzhilfe- oder Förder- oder BAföG-Anträge. Das Verwaltungsrecht regelt daher den weitaus größten Teil der Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privaten Unternehmen bzw. Vereinen und dem Staat.
Der Ablauf eines Verwaltungsverfahren ist sehr formalisiert und beginnt in der Regel mit einem Verwaltungsakt der ein Leistungsgebot enthält oder aber eine Leistung auf Grund eines Antrags gewährt. Mit Zugang dieses Bescheides wird dem Bürger bzw. dem Unternehmen ein sog. Widerspruchsrecht eingeräumt, welches er innerhalb einer Frist von 1 Monat ausüben muss. Hilft die Behörde dem Widerspruch ab, endet das Verfahren in der Regel mit einem Abhilfebescheid. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, ergeht ein sog. Widerspruchsbescheid der wiederum innerhalb einer Monatsfrist einer gerichtlichen Überprüfung vor den Verwaltungsgerichten zugeführt werden kann.
Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei bei der Stellung eines Antrages, sowie der Durchführung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Im Bereich des Verwaltungsrechts ist unsere Kanzlei vor allem mit dem öffentlichen Baurecht, dem Gewerberecht, dem Abfallrecht, dem Denkmalschutz, der Wasser- und Abwasserentsorgung, dem Umweltrecht, dem Immissionsschutzrecht, dem Kommunalabgabenrecht, wie etwa Erschließungs-, Straßenbau und Kanalanschlussbeiträge, dem Fahrerlaubnisrecht, dem Gefahrenabwehrrecht und schließlich dem Schulrecht, insbesondere der Gewährung von Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft und der Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen befasst.
In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vogel in Quedlinburg werden Sie kompetent in allen Ihren verwaltunsrechtlichen Angelegenheiten als Bürger oder Unternehmen beraten und vertreten.